Luftreinhalteplan Essen liegt aus

09.01.2020

Nach Beilegung des Rechtsstreits zum Luftreinhalteplan (LRP) Essen konnte nun die Planergänzung zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 – Teilplan West – für den Bereich der Stadt Essen (LRP Essen) fertiggestellt werden. Der federführend von der Bezirksregierung Düsseldorf erstellte zweite Planentwurf wird in der Offenlage vom 14. Januar bis 13. Februar der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Jeder Bürger kann sich zu diesem Entwurf äußern. Die Fortschreibung soll zum 1. April in Kraft treten.

Mit der Stadt Essen hat die Bezirksregierung ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur weiteren Verbesserung der Luftqualität in Essen erarbeitet. Unterstützt wurde sie dabei durch eine Projektgruppe mit Vertretern u. a. von Umweltverbänden und Verwaltung sowie aus den Bereichen Wirtschaft, Handwerk und Verkehr.

Der Luftreinhalteplan Essen enthält über 50 neue oder weiterentwickelte Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Das Maßnahmenpaket des ersten Offenlageentwurfs von September 2018 wurde u. a. durch Anregungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ergänzt und weitere Maßnahmen zur stärkeren Absenkung der Jahresmittelwerte durch die Beteiligten entwickelt. Enthalten sind auch die gegenüber der ersten Offenlage ergänzten oder erweiterten Maßnahmen, die Gegenstand des gerichtlichen Vergleichs mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vor dem Oberverwaltungsgericht Münster waren.

Herauszuheben sind hierbei der Austausch und die Nachrüstung von Fahrzeugen im ÖPNV sowie bei kommunalen Unternehmen, die umweltsensitive Lichtsignalanlagensteuerung, die den Zufluss zu kritischen Bereichen der Alfredstraße reguliert, die Einrichtung einer Umweltspur für den ÖPNV und Fahrradverkehre, der Ausbau bestehender bzw. Bau neuer P & R-Anlagen sowie der Ausbau der Parkraumbewirtschaftung. Der fortgeschriebene Luftreinhalteplan enthält des Weiteren Maßnahmen zur Förderung und Attraktivitätssteigerung des ÖPNV und des Radverkehrs, zum Ausbau der Elektromobilität sowie die beispielsweise durch die Wirtschaftsverbände und die Stadt Essen gemeinsam initiierten Aktionen und Veranstaltungen.

Die Maßnahmen werden zu einer weiteren Absenkung der insgesamt rückläufigen Belastung mit Stickstoffdioxid führen. Mit den vorgesehenen und zu einem großen Teil bereits in Umsetzung befindlichen Maßnahmen soll das Ziel der Einhaltung der Stickstoffdioxidgrenzwerte im Jahr 2020 erreicht werden.

Der Planentwurf wird in der Zeit vom 14. Januar bis 13. Februar auf der Website der Bezirksregierung Düsseldorf veröffentlicht und kann dort heruntergeladen werden.

Außerdem wird er in der Zeit vom 14. Januar bis 13. Februar an folgenden Stellen öffentlich ausgelegt:

Umweltamt der Stadt Essen
Zimmer 2.31
Natorpstraße 27
45139 Essen

Die entsprechenden Zeiten lauten:
Montags bis donnerstags von 9 bis 15 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr sowie außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung unter 0201-88-59221 oder info@umweltamt.essen.de.

Bezirksregierung Düsseldorf
Dienstgebäude Cecilienallee 2
Zimmer 240a
40474 Düsseldorf

Die entsprechenden Zeiten lauten:
Montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 14 Uhr sowie außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung unter 0211-475-2045 oder luftreinhaltung@brd.nrw.de.

Anmerkungen und Stellungnahmen zum zweiten Entwurf des LRP Essen müssen schriftlich oder elektronisch bis spätestens 27. Feburar bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingehen.

Herausgegeben von:

Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
E-Mail: presse@essen.de
URL: www.essen.de/presse

© 2024 Stadt Essen